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Steuerrecht
28.09.2012
Steuerrecht
BMF: Abgabe von USt-Voranmeldungen und LSt-Anmeldungen ab 1.1.2013 nur noch mit Authentifizierung

Das BMF hat am 26.9.2012 darauf hingewiesen, dass die elektronische Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Lohnsteuer-Anmeldungen ab 1.1.2013 aufgrund einer Änderung der Steuerdaten-Übermittlungsverordnung zwingend nur noch mit Authentifizierung zulässig ist. Um das für die Authentifizierung benötigte elektronische Zertifikat zu erhalten, sollten sich Unternehmer und Arbeitgeber bereits jetzt elektronisch bei ELSTER registrieren (www.elsteronline.de/eportal). Die Registrierung könne bis zu zwei Wochen in Anspruch nehmen. Das Zertifikat kann auch für weitere Leistungen der Steuerverwaltung verwendet werden.

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