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Steuerrecht
18.01.2012
Steuerrecht
EuGH: Abgabe für Eintragung in das Unternehmensregister - Schlussanträge

Die Generalanwältin Kokott hat am 12.1.2012 im Verfahren C-443/09, Grillo Star Fallimento, folgende Schlussanträge gestellt: Art. 5 Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie 2008/7/EG steht einer jährlichen Abgabe an eine Industrie- und Handelskammer, die jedes in das Unternehmensregister eingetragene Unternehmen zu zahlen hat und die mit einer die Fortsetzung der Ausübung einer Tätigkeit bedingenden Eintragung der Kapitalgesellschaft zusammenhängt, dann nicht entgegen, wenn die Eintragung des Unternehmens und nicht die Eintragung der Kapitalgesellschaft, die Inhaberin des Unternehmens ist, Anknüpfungspunkt für die Abgabe ist. Den Mitgliedstaaten steht es frei, für diese Zwecke auch Gesellschaften, die nur vorbereitende Handlungen im Hinblick auf ihre eigentliche Geschäftstätigkeit ausüben, als Unternehmen anzusehen.

Volltext der Antr: //BB-ONLINE BBL2012-221-1 unter http://www.betriebs-berater.de/

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