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Steuerrecht
26.09.2011
Steuerrecht
FG Münster: Abfindungszahlung an einen Arbeitnehmer für dessen Erfindungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Das FG Münster hat sich im Urteil vom 5.5.2011 – 3 K 4151/08 E – zur steuerlichen Behandlung einer Abfindungszahlung an einen Arbeitnehmer für dessen Erfindungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses als Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit (§ 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG) oder als Entschädigung (§ 24 Nr. 1 EStG) geäußert. Beides hat es im entschiedenen Fall verneint. Das Urteil ist nicht rechtskräftig (Az. des BFH: IX R 28/11).
(Quelle: FG Münster vom 15.9.2011)

Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2011-2390-2 unter www.betriebs-berater.de

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