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Steuerrecht
15.11.2013
Steuerrecht
Bundesrat: AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz beschlossen

Die Länder haben in ihrer Plenarsitzung vom 8.11.2013 einstimmig einen Gesetzentwurf zur Änderung diverser steuerrechtlicher Regelungen beschlossen. Das AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz dient zum einen der Anpassung diverser Steuerrechtlicher Regelungen – insbesondere des Investmentsteuerrechts und Außersteuerrechtlicher Normen an das Kapitalanlagegesetzbuch. Zum anderen wird mit einer Ergänzung des Investmentsteuergesetzes die Einführung eines Pension-Asset-Pooling-Vehikels in Deutschland ermöglicht. Zudem werden verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten im Investmentsteuerrecht beseitigt und die gesetzlichen Grundlagen für die Umsetzung des FATCA-Abkommens mit den USA und zukünftige ähnliche Abkommen mit anderen Staaten geschaffen. Darüber hinaus sind folgende einkommensteuerlich notwendige Änderungen vorgesehen:
Anhebung des Höchstbetrags von Unterhaltsleistungen für die Veranlagungszeiträume 2013 auf 8130 Euro und für 2014 auf 8354 Euro (§ 33a Abs. 1 EStG),
Vereinfachungen im EStG bei der Berücksichtigung von Vorsteuerberichtigungsbeträgen (§ 9b Abs. 2 EStG),
Regelungen zur bilanzsteuerrechtlichen Behandlung der entgeltlichen Übertragung von Verpflichtungen,
Änderung des § 15b EStG zur Vermeidung bestimmter Steuerstundungsmodelle im Zusammenhang mit dem Erwerb von Wirtschaftsgütern im Umlaufvermögen.
Der von den Ländern beschlossene Gesetzesentwurf wird zunächst der Bundesregierung zugeleitet, die ihn innerhalb von drei Wochen dem Bundestag vorzulegen hat. Das Gesetzgebungsverfahren soll noch vor Jahresende abgeschlossen sein.
(Quelle: PM Bundesrat vom 8.11.2013)

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