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Steuerrecht
10.02.2015
Steuerrecht
BMF: § 6 Investmentsteuergesetz (InvStG); Verfahren bis zu einer gesetzlichen Umsetzung des EuGH-Urteils vom 9.10.2014 in der Rechtssache C-326/12 (van Caster und van Caster)

Der EuGH hat mit Urteil vom 9.10.2014 in der Rechtssache C-326/12 "van Caster und van Caster" entschieden, dass § 6 InvStG an das Unionsrecht anzupassen ist. Dem Steuerpflichtigen, der Anteile an einem ausländischen Investmentfonds gezeichnet hat, sei die Möglichkeit einzuräumen, Unterlagen oder Informationen beizubringen, mit denen sich die tatsächliche Höhe seiner Einkünfte nachweisen lässt. Der Inhalt, die Form und das Maß an Präzision, denen die Angaben genügen müssen, um in den Genuss der transparenten Besteuerung zu kommen, müssten von der Finanzverwaltung bestimmt werden, um dieser die ordnungsgemäße Besteuerung zu ermöglichen. Daher kommt die Möglichkeit einer Schätzung der Besteuerungsgrundlagen nicht in Betracht.

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder hat das BMF bis zu einer gesetzlichen Umsetzung des EuGH-Urteils ein Schreiben zur Kapitalertragsteuer und zur Veranlagung verfasst.


BMF-Schreiben vom 4.2.2015, IV C 1 - S 1980-1/11/10014 :005 (DOK 2015/0091921)

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