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Steuerrecht
18.01.2013
Steuerrecht
FG Hamburg: § 38 KStG 2002 i. d. F. des JStG 2008 verfassungskonform

Die mit der Änderung des § 38 KStG 2002 durch das JStG 2008 herbeigeführte zwangsweise Besteuerung des EK 02 ist nicht verfassungswidrig. Die Neuregelung entfaltet keine unzulässige unechte Rückwirkung, denn die Klägerin hat eine verfestigte Rechtsposition in Bezug auf die Steuerfreiheit des EK 02 noch nicht erlangt. Die bloße allgemeine Erwartung in den Fortbestand der alten Rechtslage genießt keinen besonderen verfassungsrechtlichen Schutz. Gegen den Gerichtsbescheid wurde Revision eingelegt (Az. des BFH: I R 76/12).
 
FG Hamburg, Gerichtsbescheid vom 24.9.2012 – 2 K 31/11

Volltext: BB-ONLINE BBL2013-149-4 unter www.betriebs-berater.de

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