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Steuerrecht
29.06.2017
Steuerrecht
BMF: Beteiligung einer juristischen Person des öffentlichen Rechts an einer Personengesellschaft

BMF, Schreiben vom 21.6.2017 – IV C 2 – S 1706/14/10001

Volltext: BB-ONLINE BBL2017-1558-5

unter www.betriebs-berater.de

 

Der BFH hat mit Urteil I R 52/13 vom 25. März 2015 (BStBl 2016 II S. 172) entschieden, dass die Beteiligung einer juristischen Person des öffentlichen Rechts (jPöR) an einer Mitunternehmerschaft zu einem Betrieb gewerblicher Art (BgA) führt. Das BMF hat dazu ausführlich Stellung genommen.

Aus der Beteiligung an einer Personengesellschaft resultiert losgelöst von der Einkünftequalifikation im Rahmen der gesonderten und einheitlichen Feststellung auf Ebene der Personengesellschaft bei der beteiligten jPöR auf Grund des § 4 KStG nur ein BgA, soweit die Einkünfte der Personengesellschaft nicht vermögensverwaltend oder land- und forstwirtschaftlich sind. Dies gilt unabhängig von der Rechtsform der Personengesellschaft. Auch der Umstand,  dass an der Personengesellschaft nur jPöR beteiligt sind, hat hierauf keinen Einfluss.

Das entsprechende Schreiben finden Sie unten.

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