R&W Abo Buch Datenbank Veranstaltungen Betriebs-Berater
 
Steuerrecht
22.02.2018
Steuerrecht
BMF: Art. 15a Abs. 3 DBA Schweiz – Anrechnung von Schweizer Abzugsteuer entsprechend § 36 EStG auf die Einkommensteuer

BMF, Schreiben vom 8.2.2018 – IV B 2 – S 1301-CHE/07/10015-02

Steht das Besteuerungsrecht an Vergütungen von Vorsorgeeinrichtungen der 2. Säule nach Art. 19 Abs. 5 i. V. m. Art. 15a DBA-Schweiz und der Konsultationsvereinbarung zur Auslegung von Art. 19 DBA-Schweiz vom 21.12.2016 (siehe BMF-Schreiben vom 4.1.2017) der Bundesrepublik Deutschland zu, ist die in der Schweiz erhobene Abzugsteuer von höchstens 4,5 Prozent des Bruttobetrages nach Art. 15a Abs. 3 Buchst. a DBA-Schweiz entsprechend § 36 EStG unter Ausschluss von § 34c EStG – wie eine deutsche Abzugsteuer – anzurechnen.

Nach § 36 Abs. 2 Nr. 2 EStG setzt eine Anrechnung einer Abzugsteuer voraus, dass die Abzugsbeträge auf die bei der Veranlagung zur Einkommensteuer erfassten Einkünfte entfallen und für sie keine Erstattung beantragt oder durchgeführt worden ist. Eine Anrechnung kommt danach nur in Betracht, wenn die Einkünfte auch tatsächlich bei der Veranlagung erfasst sind. Tatsächlich erfasst sind die im Steuerabzug belasteten Einnahmen, wenn sie Teil der Besteuerungsgrundlage geworden sind, unabhängig davon, ob sie sich etwa bedingt durch Freibeträge auf die Höhe der festgesetzten Steuer ausgewirkt haben. Das BMF hat sich nunmehr zur Anrechnung Schweizer Abzugsteuer auf Vergütungen von Vorsorgeeinrichtungen der 2. Säule zur Anrechnung Schweizer Abzugsteuer beim Obligatorium (Säule 2a) betr. Leibrenten und Kapitalabfindungen beim Überobligatorium (Säule 2b) geäußert.

 

stats