Mit Urteil vom 27.6.2017 – VI ZR 424/16 - hat der BGH entschieden: a) Hält der Täter des § 54 KWG seine Geschäfte für rechtlich zulässig und nicht erlaubnispflichtig, so unterliegt er aus strafrechtlicher Sicht einem Verbotsirrtum im Sinne des § 17 Abs. 1 StGB. Ist dieser unvermeidbar, ...
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bietet Wirtschaftsprüfern und vereidigten Buchprüfern an, über die Melde- und Veröffentlichungsplattform (MVP-Fachverfahren)
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