10.10.2014
Nachrichten
BGH: Bezeichnung eines alkoholhaltigen Mischgetränks – ENERGY & VODKA
Der u. a. für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des BGH hat am 9.10.2014 – I ZR 167/12 - entschieden, dass es sich bei der Bezeichnung "ENERGY & VODKA" nicht um eine nach der VerordnungCorona Rechtsinformation
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