Mit Urteil vom 26.6.2014 - IX ZR 162/13 - hat der BGH entschieden: Der Insolvenzverwalter kann aus der ihn gegenüber den Insolvenzgläubigern und dem Schuldner treffenden Vermögenserhaltungspflicht
Der BGH hat mit Beschluss vom 26.6.2014 – IX ZR 130/13 - entschieden: Wird die Genehmigung einer Lastschrift verweigert, hat die Zahlstelle die Belastungsbuchung zum Datum der Belastung zu berichtigen;
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