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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
30.12.2013
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
BFH: Buchführung - Zeitreihenvergleich

BFH, Beschluss vom 14.5.2013 - X B 183/12


Aus den Gründen


1             1. Die Revision wird nach § 115 Abs. 2 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO) wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zugelassen. Die Rechtsfrage, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen oder Einschränkungen der sog. "Zeitreihenvergleich" eine geeignete Methode zur Schätzung der Besteuerungsgrundlagen darstellt, bedarf der höchstrichterlichen Klärung.


2             2. Im Übrigen ergeht der Beschluss gemäß § 116 Abs. 5 Satz 2 letzte Alternative FGO ohne Begründung.

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