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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
15.06.2016
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
EFRAG: Übernahmeempfehlung für Klarstellungen von IAS 12

-tb- Aufgrund von unterschiedlichen Rechnungslegungspraktiken hatte sich der International Accounting Standards Board (IASB) zu ergänzenden Klarstellungen an IAS 12 „Ertragssteuern“ entschieden. Die am 19.1.2016 offiziell herausgegebenen Änderungen präzisieren die Regelungen in Bezug auf den Ansatz latenter Steueransprüche für noch nicht realisierte Verluste (http://www.ifrs.org/Current-Projects/IASB-Projects/Recognition-of-Deferred-Tax-Assets-for-Unrealised-Losses/project-news/Pages/IASB-issues-narrow-scope-amendments-to-IAS-12-Income-Taxes.aspx). Nach entsprechender Prüfung ist die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) zum Entschluss gekommen, dass die Anpassungen alle Kriterien für eine Übernahme in die Europäische Union erfüllen und eine entsprechende Empfehlung ausgesprochen werden kann (http://www.efrag.org/News/Project-248/EFRAGs-Endorsement-Advice-on-Amendments-to-IAS-12-Recognition-of-Deferred-Tax-Assets-for-Unrealised-Losses). Die konkrete Übernahmeempfehlung an die Europäische Kommission kann auf der Internetseite der EFRAG eingesehen werden.

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