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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
12.05.2015
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
EFRAG: Übernahmeempfehlung für IFRS 9 geplant

 

-tb- Am 24.7.2014 hatte der International Accounting Standards Board (IASB) die finale Version des IFRS 9 veröffentlicht (http://www.ifrs.org/Alerts/PressRelease/Pages/IASB-completes-reform-of-financial-instruments-accounting-July-2014.aspx). Der Standard umfasst Regelungen zur Klassifikation und Bewertung entsprechender Finanzinstrumente, Vorschriften zur Wertminderung aufgrund erwarteter Verluste und umfassende Neuerungen in Bezug auf die Bilanzierung von Sicherungsinstrumenten (http://www.ifrs.org/Current-Projects/IASB-Projects/Financial-Instruments-A-Replacement-of-IAS-39-Financial-Instruments-Recognitio/Pages/Financial-Instruments-Replacement-of-IAS-39.aspx). IFRS 9 ist für alle Geschäftsjahre beginnend ab dem 1.1.2018 verpflichtend anzuwenden und wird damit den ursprünglich maßgeblichen IAS 39 vollständig ablösen. Am 4.5.2015 veröffentlichte die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) nun einen Entwurf ihrer geplanten Übernahmeempfehlung (http://www.efrag.org/Front/n1-1473/EFRAG-requests-comments-on-its-draft-endorsement-advice-on-IFRS-9-Financial-Instruments.aspx). Darin bekräftigt die EFRAG ihre vorläufige Einschätzung, dass IFRS 9 die Kriterien für eine Übernahme des Standards für die Europäische Union erfüllt. Stellungnahmen bezüglich des Entwurfs, den die EFRAG auf ihrer Internetseite zur Verfügung stellt, können bis zum 30.6.2015 eingereicht werden.

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