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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
14.06.2016
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
EFRAG: Übernahmeempfehlung für Anpassungen an IAS 7

-tb- Am 29.1.2016 hatte der International Accounting Standards Board (IASB) Anpassungen an IAS 7 „Angaben zu Finanzinstrumenten“ veröffentlicht (http://www.ifrs.org/Alerts/PressRelease/Pages/IASB-responds-to-investors-call-for-improved-disclosures.aspx). Auf Basis der Anpassungen, die für Geschäftsjahre ab dem 1.1.2017 Gültigkeit erlangen, müssen Unternehmen zukünftig bestimmte Informationen über die Veränderung ihrer Verpflichtungen aufgrund von Finanzierungstätigkeiten offenlegen. Wie die EFRAG mitteilte, erfüllen die Anpassungen an IAS 7 alle erforderlichen Kriterien für eine Übernahme der Neuregelung für die Europäische Union (http://www.efrag.org/News/Project-247/EFRAGs-Endorsement-Advice-on-Disclosure-Initiative---Amendments-to-IAS-7). Die folglich erteilte Übernahmeempfehlung stellt die EFRAG auf ihrer Internetseite zur Verfügung.

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