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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
12.10.2016
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
EFRAG: Übernahmeempfehlung für Änderungen an IFRS 2

 

-tb- Am 7.10.2016 veröffentlichte die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) den Entwurf ihrer Übernahmeempfehlung für die Anpassungen an IFRS 2, die der International Accounting Standards Board (IASB) am 20.6.2016 veröffentlicht hatte (http://www.efrag.org/News/Project-252/EFRAG-requests-comments-on-its-draft-endorsement-advice-on-Classification-and-Measurement-of-Share-based-Payment-Transactions---Amendments-to-IFRS-2). Mit den Anpassungen beabsichtigt der IASB die Klarstellung der Rechnungslegung von bestimmten anteilsbasierten Vergütungen (http://www.ifrs.org/Alerts/PressRelease/Pages/International-Accounting-Standards-Board-issues-narrow-scope-amendments-to-IFRS-2-Share-based-Payment.aspx). Konkret betrifft dies die Bewertung von in bar zu begleichenden anteilsbasierten Vergütungen, das Vorgehen bei einer Modifikation bestimmter zugrundeliegender Bedingungen sowie die Klassifikation von Transaktionen mit besonderen Erfüllungskonditionen. Nach Einschätzung der EFRAG erfüllen die Änderungen alle erforderlichen Kriterien für eine Übernahme der Regelungen für die Europäische Union. Stellungnahmen zur geplanten Übernahmeempfehlung, die auf der Internetseite der EFRAG zur Verfügung steht (http://www.efrag.org/Assets/Download?assetUrl=%2Fsites%2Fwebpublishing%2FSiteAssets%2FAmendments%2520to%2520IFRS%25202%2520-%2520EFRAG%2527s%2520%2520Draft%2520Letter%2520to%2520the%2520European%2520Commission.pdf), können bis zum 10.11.2016 eingereicht werden.

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