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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
30.12.2015
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
EU: Übernahme der Änderungen an IAS 1

-tb- Als Teil seines übergreifenden Projekts zur Verbesserung der Darstellung und der Angaben der finanziellen Berichterstattung hatte der International Accounting Standards Board (IASB) am 18.12.2014 einige Anpassungen an IAS 1 „Darstellung des Abschlusses“ veröffentlicht (http://www.ifrs.org/Alerts/Publication/Pages/IASB-makes-progress-on-improving-the-effectiveness-of-disclosure-in-financial-reporting-December-2014.aspx). Die Klarstellungen beziehen sich dabei insb. auf die Ausübung von Ermessensspielräumen und den Einsatz von professionellem Urteilsvermögen bei der Erstellung der Jahresrechnung. Mit der EU-Verordnung vom 18.12.2015 wurden die Änderungen nun für die Europäische Union (EU) übernommen (http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32015R2406&from=DE). Damit müssen die Änderungen für alle Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1.1.2016 beginnen, verpflichtend angewendet werden.

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