R&W Abo Buch Datenbank Veranstaltungen Betriebs-Berater
 
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
15.01.2014
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
EU-Kommission: Übergangsfrist für SEPAZahlungen um sechs Monate verlängert

Die EU-Kommission hat am 9.1.2014 vorgeschlagen, die nationalen Formate für weitere sechs Monate zuzulassen. Ziel ist, Störungen für Verbraucher und Unternehmen auf ein Mindestmaß zu begrenzen. Die offizielle Frist für die SEPAUmstellung zum 1.2. wird nicht geändert.
Die Kommission hat zusammen mit der Europäischen Zentralbank beobachtet, welche Fortschritte die einzelnen Beteiligten, d. h. Banken, Zahlungsinstitute, nationale und lokale Behörden, Unternehmen (einschließlich KMU) sowie Verbraucher, erzielt haben. Trotz der in den vergangenen Monaten erzielten Verbesserung der Migrationsquote auf 64,1 % (SEPA-Überweisungen) bzw. 26 % (SEPA-Lastschriften) im November erscheint es äußerst unwahrscheinlich, dass bis zum 1.2.2014 die angestrebten 100 % für SEPA-Überweisungen und -Lastschriften erreichtwerden.
Wenn die Kommission und die Gesetzgeber untätig blieben, würde dies bedeuten, dass Banken und Zahlungsdienstleister ab dem 1.2.2014 keine Zahlungen mehr bearbeiten dürften, die nicht im SEPA-Format getätigt werden. Marktteilnehmer, die noch nicht so weit sind, könnten damit in erhebliche Schwierigkeiten geraten; dies gilt insbesondere für KMU, deren (eingehende und ausgehende) Zahlungen gesperrt werden könnten.
Um solche Unterbrechungen zu vermeiden, schlägt die Kommission eine Änderung der SEPA-Verordnung vor. Mit der Einführung einer Übergangsfrist von sechs Monaten bis zum 1.8.2014 wird der offizielle SEPA-Stichtag zwar nicht geändert, aber Banken und Zahlungsinstitute können Zahlungen, die nicht der SEPA-Norm entsprechen, weiterhin bearbeiten. Eine Verlängerung der Übergangsfrist über den 1.8.2014 hinaus wird es nicht geben.
Angesichts der Dringlichkeit der Lage fordert die Kommission die Gesetzgeber auf, diesen Vorschlag schnell zu behandeln und zu verabschieden, damit für alle Beteiligten Rechtsklarheit gegeben ist. Die Kommission ersucht ferner die Mitgliedstaaten, im Falle, dass der Vorschlag am 1.2.2014 noch nicht verabschiedet ist, sicherzustellen, dass Banken und Zahlungsdienstleister, die parallel zu SEPA-Zahlungen auch andere Überweisungen weiterhin bearbeiten, dafür nicht bestraft werden. Aus diesem Grund gilt der Vorschlag, sofern er von Rat und Parlament erst nach dem 1.2.2014 verabschiedet wird, rückwirkend ab dem 31.1.2014.
Laut FAZ vom 9.1.2014 sprechen sich die europäischen Notenbanken vehement gegen die von der EU-Kommission vorgeschlagene Verlängerung der Übergangsfrist um sechs Monate für das neue Zahlungssystem aus. Die Währungshüter wollten höchstens eine Verschiebung des Termins um drei Monate bis zum 1.5. akzeptieren. In der Europäischen Zentralbank, so die FAZ weiter, werde allerdings nicht ausgeschlossen, dass der Kommissionsvorschlag vom EU-Ministerrat noch geändert werde. Die Bundesregierung, so das Handelsblatt am 10.1.2014, warne vor einer Erschwerung der Umsetzung infolge einer möglichen Fristverlängerung.
(PM EU-Kommission vom 9.1.2014)

stats