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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
18.12.2009
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
: Übergangsfrist für Papiereinreichungen von Jahresabschlüssen läuft zum Jahresende 2009 ab.

Jahresabschlüsse können nur noch bis zum 31.12.2009 in Papierform beim elektronischen Bundesanzeiger eingereicht werden. Ab dem 1.1.2010 muss die Einreichung auf elektronischem Wege über https://publikations-plattform.de/sp/wexsservlet erfolgen.

Gesetzliche Grundlage ist § 4 der „Verordnung über die Übertragung der Führung des Unternehmensregisters und die Einreichung von Dokumenten beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers":

Wie Sie einen Jahresabschluss elektronisch einreichen, erfahren Sie unter www.ebundesanzeiger.de auf der Publikations-Plattform unter „Wissenswertes" (https://publikations-plattform.de) oder telefonisch unter der Servicenummer des Elektronischen Bundesanzeigers 0800 - 1234339.

Wichtige Hinweise zur Einreichung in Papierform bis zum 31.12.2009 finden Sie hier


(Quelle: www.ebundesanzeiger.de)

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