R&W Abo Buch Datenbank Veranstaltungen Betriebs-Berater
 
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
04.06.2010
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
IDW: Überarbeitung des IDW PH 9.200.1

Der Hauptfachausschuss (HFA) des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat in seiner 219. Sitzung am 11.3.2010 eine überarbeitete Fassung des IDW-Prüfungshinweises „Pflichten des Abschlussprüfers des Tochterunternehmens und des Konzernabschlussprüfers im Zusammenhang mit § 264 Abs. 3 HGB (IDW PH 9.200.1)“ verabschiedet. Der Prüfungshinweis befasst sich mit der Frage, wie der Abschlussprüfer damit umzugehen hat, dass er zum Zeitpunkt der Erteilung des Bestätigungsvermerks regelmäßig noch nicht abschließend beurteilen kann, ob die Voraussetzungen für die zulässige Inanspruchnahme der Erleichterungen des § 264 Abs. 3 HGB erfüllt sind.

Neben einer Anpassung des Prüfungshinweises an die seit der erstmaligen Verabschiedung im Jahr 1999 eingetretenen Rechtsänderungen (insb. aufgrund des EHUG sowie des BilMoG) ist in der überarbeiteten Fassung für den Fall der Feststellung einer unzulässigen Inanspruchnahme der Erleichterungen des § 264 Abs. 3 HGB ein – in Anlehnung an IDW PH 9.200.2 – „gestuftes“ Vorgehen des Abschlussprüfers vorgesehen (zunächst Erörterung des Sachverhalts mit den gesetzlichen Vertretern; anschließend ggf. Nachtragsprüfung des geänderten Abschlusses und/oder des nachträglich aufgestellten Lageberichts; nur wenn keine Bereitschaft seitens des Tochterunternehmens zur notwendigen Änderung des geprüften Abschlusses besteht, Widerruf des bisher erteilten und Erteilung eines abweichenden neuen Testats).

Der überarbeitete IDW PH 9.200.1 wird in IDW-FN 6/2010 sowie im WPg Supplement 2/2010 abgedruckt werden.
(www.idw.de)

stats