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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
11.12.2014
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
DRSC: Überarbeitung des DRS 17 soll Entwicklungen auf EU-Ebene berücksichtigen

Der Deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK) empfiehlt seit seiner Novelle im Mai 2013 eine deutlich über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehende Detaillierung und Strukturierung der Angaben zur Vorstandsvergütung. Daher haben die Fachausschüsse des DRSC beschlossen, die Regelungen des DRS 17 „Berichterstattung über die Vergütung der Organmitglieder“ zu prüfen und ggf. zu überarbeiten. Unter Beteiligung einer Arbeitsgruppe wurden verschiedene Alternativen intensiv diskutiert. Nach Konsultation mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz haben die Fachausschüsse des DRSC entschieden, die Arbeiten an DRS 17 angesichts der aktuellen Überarbeitung der Aktionärsrechte-Richtlinie (Richtlinie 2007/36/EG) vorerst einzustellen und stattdessen die Überarbeitung der Richtlinie aktiv zu begleiten. Derzeit ist davon auszugehen, dass die Änderungen der Aktionärsrechte-Richtlinie unmittelbare Auswirkungen auf die Vorschriften zur Vergütungsberichterstattung – und somit auf DRS 17 – haben werden. Die aktuelle Entscheidung der Fachausschüsse spiegelt insofern auch das Ziel wider, den bei den Anwendern zu erwartenden Aufwand im Zusammenhang mit der Änderungshäufigkeit von Rechnungslegungsstandards in Grenzen zu halten und den Anwendern nicht zuzumuten, sich binnen kurzer Zeit zweimal mit einer Überarbeitung des DRS 17 befassen zu müssen. Die mit der geänderten Richtlinie zu erwartenden gesetzlichen Neuerungen sollen deshalb bei den Arbeiten an DRS 17 berücksichtigt werden, um somit eine dauerhafte Lösung zu gewährleisten.

(www.drsc.de)

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