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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
25.04.2014
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
EU: Zustimmung des Ministerrats zur Regulierung der Abschlussprüfung

Nach der Bestätigung der Regulierungsvorschläge zur Abschlussprüfung durch das Europäische Parlament am 3.4.2014 hat der Ministerrat am 14.4.2014 ebenfalls seine Zustimmung erteilt. Die nun auch formal bestätigten Trilogkompromisse vom Dezember 2013 finden Sie unter www.idw.de. Für Mitte Mai 2014 wird die Veröffentlichung der Änderung der Richtlinie 2006/43/EG über Abschlussprüfungen von Jahresabschlüssen und konsolidierten Abschlüssen sowie der Verordnung über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse im Amtsblatt der Europäischen Union erwartet. 20 Tage nach der Veröffentlichung treten sowohl die geänderte Richtlinie als auch die Verordnung in Kraft. Die Mitgliedstaaten haben danach zwei Jahre Zeit, die Anforderungen der geänderten Richtlinie umzusetzen. Die Regelungen der Verordnung gelten nach einer Übergangsfrist von grundsätzlich ebenfalls zwei Jahren unmittelbar. Ausnahmen gelten für die externe Rotation, für die gesonderte Übergangsregelungen von sechs bzw. neun Jahren vorgesehen sind. Die Pressemeldung des EU-Ministerrats vom 14.4.2014 ist unter http://www.idw.de abrufbar.
(www.idw.de)

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