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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
26.02.2016
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
DStV: Zu erwartende neue Übergangsregelung für die Gewinnrealisierung bei Abschlagszahlungen

Es kommt wieder Bewegung in die aktuelle Diskussion über die Gewinnrealisierung bei Abschlagszahlungen – so schreibt der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) auf seiner Homepage. Zu dieser Thematik sei ein neues BMFSchreiben zu erwarten. Dieses solle eine neue Übergangsregelung für die erstmalige Anwendung der umstrittenen Sichtweise der Finanzverwaltung enthalten. So berichte der Kölner Steuerdialog (kösdi) in seinem Newsletter Nr. 05/2016 vom 18.2.2016, dass „sich die obersten Finanzbehörden der Länder darauf verständigt haben, die Anwendungsregelung für die erstmalige Anwendung der BFH-Entscheidung v. 14.5.2014, wie sie im BMF-Schr. v. 29.6.2015 enthalten ist, zu verlängern. Danach sollen die Entscheidungsgrundsätze erstmals auf Verträge anzuwenden sein, die nach dem 30.6.2016 abgeschlossen werden.“

Die obersten Finanzbehörden der Länder reagierten hiermit auf die massive Kritik aus der Praxis. Das vorgenannte BMF-Schreiben sehe eine erstmalige Anwendung ab dem Wirtschaftsjahr 2015 vor und betreffe somit die jetzt aufzustellenden Jahresabschlüsse. Der DStV begrüßt die Ankündigung der neuen Übergangsregelung grundsätzlich, da ein solches BMF-Schreiben zumindest Rechtssicherheit für die vergangenen Wirtschaftsjahre bringen würde. Im Übrigen vertritt der DStV jedoch weiterhin seine, in der unter www.dstv.de abrufbaren Stellungnahme S 07/15 vorgetragene Meinung, dass das dem BMFSchreiben zugrunde liegende Urteil des BFH nicht über die entschiedenen Spezialregelungen der Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI) hinaus Anwendung findet. Das Urteil erging zu den HOAI i. d. F. v. 21.9.1995. Aus Sicht des DStV ist selbst die Anwendung auf die stark verändert geltenden aktuellen HOAI mehr als fraglich. Es bleibe zu hoffen, so der DStV weiter, dass die Finanzverwaltung ihre Meinung auch in der Sache vor dem Hintergrund des Bürokratieabbaus überdenkt, denn für die Berechnung des Gewinns aus Abschlagszahlungen müsse ein entsprechend aufwendiges Controlling in den Unternehmen vorgehalten werden. Halte die Finanzverwaltung an ihrer Sichtweise fest, werde dies insbes. bei den kleinen und mittelgroßen Unternehmen zu erheblichem Mehraufwand führen. Der DStV werde auch weiterhin seine Meinung in die laufenden Erörterungen von Bund und Ländern mit Nachdruck einbringen. Eine Rückkehr zur Anwendung der alten Rechtslage erscheine hierbei die am meisten geeignete Variante zu sein, da sie nicht zu einem Bürokratiemehraufwand führe und bereits in der Praxis bewährt sei.

(www.dstv.de)

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