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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
23.11.2017
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
WPK: Wirtschaftsprüfer organisieren sich zunehmend in Netzwerken

Die Analyse des deutschen Wirtschaftsprüfermarkts für das Jahr 2016 der WPK zeigt stetig steigende Zahlen der im Berufsregister der WPK eingetragenen Netzwerke und der ihnen angeschlossenen Wirtschaftsprüfungspraxen. Ende 2016 waren 885 Wirtschaftsprüfungspraxen (2015: 811, 2014: 604) in 371 Netzwerken (2015: 320, 2014: 286) registriert. Darüber hinaus hat die WPK festgestellt, dass 434 Wirtschaftsprüferpraxen 2550 Abschlussprüfungen bei dem Kapitalmarkt nahe stehenden Unternehmen übernahmen. 86 dieser Praxen prüften 1047 Unternehmen von öffentlichem Interesse i. S. d. § 319a HGB. Der Gesamtumsatz der Wirtschaftsprüfungspraxen, die § 319a HGB-Unternehmen prüften, betrug ca. 6,5 Mrd. Euro. Davon entfielen auf Abschlussprüfungsleistungen ca. 1,9 Mrd. Euro. Bei den Prüfungen kapitalmarktorientierter Unternehmen sind etwa 464 Mio. Euro angefallen. Dabei entfielen etwa 95 % der Honorare für Abschlussprüfungsleistungen auf die „Big Four“-Gesellschaften Deloitte, Ernst & Young, KPMG und PricewaterhouseCoopers. Zwischen 2014 und 2016 ist dieser Anteil leicht angestiegen. Weitere Untersuchungsergebnisse:

– Die Bereitschaft zur Registrierung als gesetzlicher Abschlussprüfer und damit die Teilnahme am Qualitätskontrollverfahren nimmt mit der Größe der WP-Praxis zu.

– Die Zahl der kapitalmarktorientierten Unternehmen im Sinne von § 264d HGB ist weiterhin rückläufig.

– Die Reihenfolge der 20 umsatzstärksten Wirtschaftsprüfungsgesellschaften erfuhr geringfügige Änderungen.

Die Analyse der WPK bietet Einblicke in die aktuelle Struktur des Wirtschaftsprüfungsmarkts in Deutschland. Grundlage bilden Daten aus dem Berufsregister, die in dieser Form exklusiv der WPK vorliegen. Sie werden um weitere empirisch ermittelte Daten ergänzt. Betrachtet werden die Größenstrukturen von Wirtschaftsprüfungspraxen und die Mandatsverteilungen bei Abschlussprüfungen von Unternehmen, die dem Kapitalmarkt nahe stehen. Außerdem werden Entwicklung und Struktur der Abschlussprüferhonorare und der Umsatzerlöse bei Abschlussprüfern der Unternehmen von öffentlichem Interesse nach § 319a HGB analysiert.

(PM WPK vom 21.11.2017)

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