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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
25.09.2015
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
BReg: Wagniskapital für mutige Ideen

Die Bundesregierung (BReg) will Neugründungen und Wachstum von Start-up-Unternehmen stärker fördern. Dazu hat das Bundeskabinett ein Eckpunktepapier verabschiedet. Es enthält Maßnahmen, die die Rahmenbedingungen des Wagniskapitalmarktes verbessern sollen. Neugründungen von Start-ups sind für den Wirtschaftsstandort Deutschland von hoher Bedeutung. Ihr Wachstum hängt auch von der Bereitschaft zur Investition ab. Die Bundesregierung hat es sich daher zum Ziel gesetzt, die Rahmenbedingungen für den Wagniskapitalmarkt weiter zu verbessern. Konkrete Maßnahmen hat sie in einem Eckpunktepapier Wagniskapital festgehalten. Die Bundesregierung verdoppelt die Obergrenze für einen Investor auf 500 000 Euro pro Jahr. Zusätzlich ist eine Erstattung der Steuer auf Veräußerungsgewinne auf INVEST-Finanzierungen vorgesehen. Das Programm INVEST ermöglicht, dass sog. Business Angels 20 % ihrer Investitionen erstattet bekommen, wenn sie sich mit mindestens 10 000 Euro an Start-ups beteiligen. Für innovative Unternehmen erhöht INVEST die Chancen, einen privaten Investor zu finden. Zwischen Mai 2013 und August 2015 wurden so bereits 100 Mio. Euro Wagniskapital mobilisiert. Außerdem soll es einen anteiligen Förderzuschuss für den Ausgleich von Verlusten geben. Bisher konnte sich ein Investor 20 % seines investierten Kapitals von maximal 250 000 Euro erstatten lassen. Wenn sich ein Investor an einem Start-up-Unternehmen beteiligt und anschließend seinen Anteil gewinnbringend verkauft, soll er die Steuer auf den Veräußerungsgewinn erstattet bekommen. Verkauft der Investor seinen Anteil hingegen mit einem Verlust, soll er einen anteiligen Förderzuschuss für den Ausgleich der Verluste erhalten. So will die Bundesregierung die Bereitschaft erhöhen, auch in mutige, innovative Ideen zu investieren. Die Bundesregierung nimmt innovative Unternehmen von einer Streubesitzbesteuerung aus. Diese will sicherstellen, dass für die Finanzierung von jungen innovativen Unternehmen keine neuen Belastungen entstehen. Die BReg setzt sich dafür ein, die Steuerbegünstigung des sog. Carried Interest einzubehalten. Der Carried Interest ist die Gewinnbeteiligung, die Wagniskapitalfonds an Fondsinitiatoren zahlen. Hiermit sollen neben den Investoren auch die Initiatoren, d. h. die Ideen- und Know-how-Geber begünstigt werden.

(Meldung BReg vom 16.9.2015)

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