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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
13.12.2011
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
EFRAG: Vorschlag zu späteren Inkrafttreten von IFRS 10

-tb- Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) schlägt in einem Brief an den IASB die Verschiebung des Datums des verpflichtenden Inkrafttretens der Standards IFRS 10, IFRS 11, IFRS 12, IAS 27 und IAS 28 vor (Quelle: hier). Als Alternativtermin zum 1.1.2013 sollte der spätere der beiden Zeitpunkte - entweder 1.1.2014 oder 12 Monate nach Veröffentlichung der geplanten Anpassungen von IFRS 10 und des Standards zu den Beteiligungsgesellschaften - gewählt werden.

Darüber hinaus bittet die EFRAG um die Kommentierung zu dem Vorschlag ihrer Umsetzungsempfehlung betreffend die Änderungen an IFRS 1 (Quelle: hier). Bei den vom IASB verabschiedeten Änderungen handelt es sich um die im Dezember 2010 veröffentlichten zwei Amendments „Severe Hyperinflation and Removal of Fixed Dates for First-time Adopters". EFRAG empfiehlt die Umsetzung in EU-Recht. Die Kommentierungsfrist endet am 8.1.2012.

Schließlich hat die EFRAG noch einen aktualisierten Endorsement Status-Bericht veröffentlicht, der auch die vom Accounting Regulatory Committee (ARC) genehmigte Übernahme der Änderungen von IAS 19 und IAS 1enthält (Quelle: hier).

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