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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
15.08.2017
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
IDW: Vorgeschlagene Änderungen in DRS 20 Konzernlagebericht

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) regt in seiner Stellungnahme an, deutlicher herauszustellen, dass bei der Risikoberichterstattung in der neuen nicht-finanziellen Erklärung regelmäßig ein (in Abhängigkeit vom Einzelfall) deutlich längerer Zeitraum zu beachten sein wird als in der herkömmlichen Lageberichterstattung.

Ferner unterstützt das IDW die Empfehlung, im Falle einer integrierten Berichterstattung eine Übersicht aufzunehmen, an welcher Stelle im Konzernlagebericht die Inhalte der nicht-finanziellen Erklärung zu finden sind.

 Die Überarbeitung des DRS 20 wurde infolge des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes erforderlich.

(IDW Aktuell vom 15.8.2017)

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