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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
28.01.2011
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
BReG: Vier Tage für eine Hermesdeckung – Schnellverfahren für den Mittelstand

Die Übernahme von Exportkreditgarantien des Bundes, den sog. Hermesdeckungen, für die Finanzierung von kleineren Exportgeschäften wird in Zukunft deutlich beschleunigt. Das neu eingeführte Schnellverfahren wird insbesondere die Finanzierung von Geschäften in der mittelständischen Exportwirtschaft erleichtern.

Mit der Finanzkreditdeckung „express“ können Kreditinstitute, die einfach strukturierte Exportgeschäfte mit einem Auftragsvolumen von bis zu fünf Mio. Euro durch einen Bestellerkredit finanzieren, zukünftig innerhalb von vier Bankarbeitstagen mit der Entscheidung über eine Absicherung rechnen. Die Exportfinanzierungen müssen hierbei bestimmte Standards erfüllen. So darf bspw. die Kreditlaufzeit von fünf Jahren nicht überschritten werden. Voraussetzung ist ferner der Abschluss einer Rahmenvereinbarung zwischen dem Bund und dem jeweiligen Kreditinstitut. Diese Vereinbarung regelt neben den Anwendungsfällen die einzelnen Verfahrensschritte und Pflichten der Kreditinstitute.

Mit Exportkreditgarantien des Bundes können deutsche Unternehmen ihre Exportgeschäfte gegen einen Forderungsausfall absichern. Kreditinstitute, die deutsche Exporte durch einen Kredit an den ausländischen Besteller finanzieren, können ebenfalls eine staatliche Absicherung erhalten.

Das Schnellverfahren ist zum 17.1.2011 parallel zu den bestehenden Antragsmöglichkeiten eingeführt worden und steht allen Banken offen, die deutschen Export finanzieren und bisher schon Finanzkreditdeckungen nutzen konnten.

Nähere Informationen finden Sie hier.

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