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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
21.07.2015
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
EFRAG: Verlängerung der Kommentierungsfrist gefordert

-tb- Am 28.5.2015 hatte der International Accounting Standards Board (IASB) den Vorschlag ED/2015/3 für eine überarbeitete Version des Rahmenkonzepts zu den International Financial Reporting Standards (IFRS) veröffentlicht (http://www.ifrs.org/Current-Projects/IASB-Projects/Conceptual-Framework/Pages/Conceptual-Framework-Exposure-Draft-and-Comment-letters.aspx). Mit der überarbeiteten Version des Rahmenwerks soll eine vollständigere und klarere Darstellung der grundlegenden Konzepte der IFRS-basierten Rechnungslegung und damit letztlich eine Verbesserung der finanziellen Berichterstattung erreicht werden. Für die Frist zur Einreichung von Stellungnahmen hatte der IASB den 26.10.2015 festgelegt. In Anbetracht der Relevanz des Projekts fordert die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) nun jedoch eine Verlängerung der Kommentierungsphase bis zum 26.12.2015 (http://www.efrag.org/Front/n1-1504/EFRAG-requests-extension-of-the-comment-period-on-the-Conceptual-Framework-Exposure-Draft.aspx). Die Beweggründe für ihre Anfrage fasst die EFRAG in ihrem Schreiben an den IASB zusammen (http://www.efrag.org/files/EFRAG%20public%20letters/Conceptual%20Framework/Extension%20of%20comment%20period/Extension_of_comment_period.pdf).

 

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