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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
03.11.2014
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
KfW: Verbesserung des Finanzierungsange- bots für Gründer und junge Unternehmen

Ab dem 1.12.2014 verbessert die KfW ihr Kreditprodukt „ERP-Gründerkredit – Universell“: Von diesem Zeitpunkt an können Gründer und junge Unternehmen bis zum einschließlich fünften Jahr ihrer Geschäftstätigkeit den zinsgünstigen Kredit beantragen und somit zwei Jahre länger als bisher. Außerdem haben Interessierte nun die Möglichkeit, bis zu 25 Mio. Euro (vorher bis zu 10 Mio. Euro) zu beantragen, um so bspw. größere Investitionen, Übernahmen und Unternehmensnachfolgen zu finanzieren. Dadurch wird der Generationenwechsel erleichtert. Mit dem „ERP-Gründerkredit – Universell“ können 100 % der Investitionskosten finanziert werden – bei bis 20 Jahren Laufzeit und ab einem effektiven Zinssatz von 1,26 % (Stand 24.9.2014). Der „ERP-Gründerkredit – Universell“ ist neben dem „ERP-Gründerkredit – StartGeld“ das Flaggschiff der KfW-Gründungsfinanzierung. Der „ERP-Gründerkredit – StartGeld“ bietet zinsgünstiges Fremdkapital bis 100 000 Euro. Um das Angebot, das insbes. der Nachfrage von Gründern nach geringen Kreditvolumina gerecht wird, für durch leitende Finanzierungspartner interessant zu machen, übernimmt die KfW gemeinsam mit dem  Europäischen  Investitionsfonds  eine  Haftungsfreistellung von 80 %. Für junge Technolo- gieunternehmen  mit  Eigenkapitalbedarf  bietet die KfW den ERP-Startfonds an.

(www.kfw.de)

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