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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
20.05.2010
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
WPK: Transparenzberichte gemäß § 55c WPO zum 31.3.2010

Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, die gesetzlich vorgeschriebene Abschlussprüfungen bei Unternehmen von öffentlichem Interesse i. S. d. § 319a HGB durchführen, haben gemäß § 55c WPO jährlich einen Transparenzbericht zu veröffentlichen. Die aktuellen Transparenzberichte mussten bis zum Ablauf des ersten Quartals 2010 im Internet veröffentlicht bzw. bei der Wirtschaftsprüferkammer (WPK) hinterlegt werden.

Unter www.wpk.de/transparenzberichte stehen die Berichte entweder über Querverweise oder – in Fällen der Hinterlegung bei der WPK – zum unmittelbaren Herunterladen zur Verfügung.

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