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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
15.05.2014
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
WPK: Transparenzberichte (§ 55c WPO) zum 31.3.2014

Die aktuellen Transparenzberichte mussten bis zum Ablauf des ersten Quartals 2014 auf den Internetseiten der Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften veröffentlicht oder bei der WPK hinterlegt werden. Die WPK hat eine Übersicht der Veröffentlichungen zusammengestellt. Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, die gesetzlich vorgeschriebene Abschlussprüfungen bei Unternehmen von öffentlichem Interesse i. S. d. § 319a HGB durchführen, haben gem. § 55c WPO jährlich einen Transparenzbericht zu veröffentlichen.

(www.wpk.de)

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