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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
18.07.2014
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
IDW: Teilnahme an der mündlichen Verhandlung des BVerfG zum ErbStG

Bei der mündlichen Verhandlung am 8.7.2014vor dem BVerfG ging es um die Frage, ob die der zeitigen erbschaftsteuerlichen Verschonungsregelungen für Betriebsvermögen nach §§ 13a,13b ErbStG verfassungswidrig sind. Das IDW hat an der Verhandlung teilgenommen. Neben Fragender Zulässigkeit des Vorlagebeschlusses des BFH wurden insbes. die Rechtfertigungsgründe für die „erhebliche Privilegierung“ erörtert. Vordergründig wurde die Zielsetzung der Regelungendiskutiert. Fraglich war, ob die Regelungenhinreichend zielgenau sind, um die gesetzgeberischen Ziele zu erreichen.

Nach unserer Einschätzung ist zweifelhaft, ob die Verschonungsregelungen in der bisherigen Formweiterhin Bestand haben werden. Die Richterschienen zwar Verschonungsmöglichkeiten nicht von vornherein abzulehnen, kritisierten aber deren Ausmaß. Das Gericht könnte den Gesetzgeberauffordern, zielgenauere Nachbesserungen vorzunehmen. Wegen der erheblichen Auswirkungen wurde eine Unvereinbarkeitserklärung mit Fortgeltungswirkung erbeten. Mit einem Urteil ist im Herbst 2014 zu rechnen.

(www.idw.de)

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