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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
19.12.2013
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
APAK: Tätigkeitsschwerpunkte 2014 - Maßnahmen zur Effizienzsteigerung und Kostensenkung bei Abschlussprüfern bleiben im Fokus der Prüferaufsichten

In Koordination mit anderen Prüferaufsichten aus Europa wird die Abschlussprüferaufsichtskommission (APAK) im Rahmen ihrer Sonderuntersuchung bei Abschlussprüfern der Unternehmen von öffentlichem Interesse auch im Jahr 2014 ein besonderes Augenmerk auf Maßnahmen legen, mit denen gerade große Prüferpraxen die Effizienz der Abschlussprüfung weiter steigern wollen (z. B. Auslagerung von Tätigkeiten auf sog. Shared Service Center, Effizienzmaßnahmen zur Verschlankung des Prüfungsprozesses, geänderte Materialitätsüberlegungen, Anpassung des Prüfungsumfangs bei Konzernabschlussprüfungen). Dabei soll beurteilt werden, ob und ggf. wie sich solche Maßnahmen auf die Qualität der Abschlussprüfungen auswirken.


Die europäischen Prüferaufsichten haben sich in der European Audit Inspection Group (EAIG) auf einen Ansatz verständigt, der das Ergebnis der Untersuchungen zu diesem Thema auf eine breitere Basis stellen wird. Die jüngst von der EAIG eingerichtete Datenbank der Inspektionsfeststellungen bei Mitgliedern der zehn größten europäischen Prüfernetzwerke wird die Aufsichten dabei ebenfalls unterstützen.


Im Jahr 2014 wird auch der Abschluss des im Jahr 2011 angestoßenen EU-Gesetzgebungsverfahrens zur Regulierung der Abschlussprüfung erwartet. Davon hängen nicht nur die zukünftigen Rahmenbedingungen für Abschlussprüfer, sondern auch Fragen der Struktur der öffentlichen Prüferaufsicht sowie der Zusammenarbeit der Aufsichten in Europa ab.


Die APAK hatte unter Berücksichtigung des Beratungsstandes in Brüssel zur Frage der Fortentwicklung des deutschen Systems der Berufsaufsicht über Abschlussprüfer bereits im Oktober des Jahres Eckpunkte veröffentlicht. An diesem Thema wird sie auch im Jahr 2014 weiter mitarbeiten. Auch im Übrigen wird die APAK nach Beendigung des Brüsseler Verfahrens bei der Umsetzung der dort beschlossenen Regulierung mitwirken.


Weitere Details zum Arbeitsprogramm der APAK sowie zum Arbeitsprogramm der Abteilung Sonderuntersuchungen können über die Internetseite der APAK (www.apak-aoc.de) abgerufen werden.


(PM APAK vom 19.12.2013)

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