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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
27.01.2011
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
DPR: Tätigkeitsbericht 2010

Im Jahr 2010 hat die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) 118 Prüfungen (Vorjahr 118) abgeschlossen, davon 106 Stichprobenprüfungen. Neben den Stichprobenprüfungen wurden acht Anlassprüfungen durchgeführt, davon in drei Fällen bezogen auf den Halbjahresfinanzbericht.

Weiterhin wurden vier Prüfungen auf Verlangen der BaFin durchgeführt, davon in zwei Fällen bezogen auf den Halbjahresfinanzbericht. Ergänzend wurden sechs fallbezogene Voranfragen, die die DPR seit Ende 2009 annehmen darf, zeitnah beantwortet.

Die Quote der Fälle mit fehlerhafter Rechnungslegung lag mit 26 % (Vorjahr 20 %) leicht über dem Durchschnittswert der letzten vier Jahre. Die Haupttreiber für die hohe Fehlerquote waren wiederum der Umfang und die Komplexität von IFRS (vgl. dazu auch Meyer/Braun, BB 2010, 1779) sowie die Effekte der Finanz- und Wirtschaftskrise, welche insbesondere bei Risiko- und Prognoseberichten zu Fehlern führte. Wie im Vorjahr waren die Fehlerquoten bei großen indexnotierten Unternehmen und kleineren bzw. mittelständischen Unternehmen, die keinem Index angehörten, annähernd gleich hoch.

Präventive Maßnahmen, die die DPR ergreift, sind die Rückkopplung der Prüfungsergebnisse an den Standardsetter, Hinweise an die Unternehmen für die künftige Rechnungslegung, die Festlegung von Prüfungsschwerpunkten (vgl. dazu BB 2010, 2745) und das Instrument der fallbezogenen Voranfrage (vgl. dazu BB 2010, 106).

Seit November 2009 kann die DPR einzelne Voranfragen zu konkreten Bilanzierungsproblemen von Unternehmen, die dem Enforcement unterliegen, beantworten. Unabdingbare Bestandteile einer solchen schriftlich zu stellenden Voranfrage sind ein hinreichend konkretisierter Sachverhalt, die vom Unternehmen vorgeschlagene bilanzielle Behandlung sowie eine Stellungnahme des Abschlussprüfers. Im Jahr 2010 gingen insgesamt sechs fallbezogene Voranfragen zu komplexen bilanziellen Sachverhalten bei der DPR ein. Alle Voranfragen erfüllten die Voraussetzungen für die Annahme zur Bearbeitung durch die DPR. Im Ergebnis hielt die DPR in vier Fällen die vorgeschlagene Bilanzierung für vertretbar, in zwei Fällen für nicht vertretbar.

Im Zuge der europäischen Finanzmarktaufsichtreformen gibt es auch im Bereich des Enforcement der Rechnungslegung ab dem 1.1.2011 einige Neuerungen. Anstelle des lediglich beratend tätigen Committee of European Securities Regulators (CESR), dem die Koordinierungsfunktion für das Enforcement der Rechnungslegung in der Europäischen Union bisher oblag, tritt nunmehr die European Securities and Markets Authority (ESMA) als Europäische Wertpapieraufsichtsbehörde mit entsprechend aufgewerteten Rechten. ESMA wird verbindliche technische Standards hinsichtlich des Aufbaus und der Durchführung von Enforcement-Prüfungen entwickeln, welche die bisher lediglich unverbindlichen CESR Standards ablösen werden.

Um auch bei den Strukturen und Prozessen in Europa weitere Angleichungen zu erreichen, wurde im Rahmen der von CESR etablierten „European Enforcement Coordination Sessions“ (EECS) eine entsprechende Arbeitsgruppe ins Leben gerufen, der auch die DPR und die BaFin angehören.

--> Der komplette Tätigkeitsbericht ist hier abrufbar.

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