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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
21.01.2010
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
IDW: Stellungnahmen zu Konsultationspapieren der IOSCO und des IAASB

Das IDW hat am 15.1.2010 zu drei verschiedenen Konsultationspapieren der International Organization of Securities Commissions (IOSCO) Stellung genommen. Folgende Themen wurden behandelt:

Auditor Communications: Das IDW ist der Ansicht, dass die Konsultation keinen Anlass bieten sollte, eine „Wunschliste“ verschiedener Stakeholder in Bezug auf Inhalt und Form der Prüfungskommunikation aufzustellen. Vielmehr sollten die Ergebnisse der Konsultation in das aktuelle Projekt des IAASB zu diesem Thema Eingang finden.

Transparency of firms that Audit Public Companies: Hierzu vertritt das IDW die Meinung, dass eine größere Transparenz der Prüfungsgesellschaften in keinem Zusammenhang mit der tatsächlich gegebenen Prüfungsqualität steht. Gleichzeitig bezweifelt das IDW, dass eine größere Transparenz eine geeignete Maßnahme darstellt, die Konzentration im Markt für die Prüfung börsennotierter Kapitalgesellschaften zu verringern.

Exploration of Non-Professional Ownership Structures for Audit Firms:Der Vorschlag, den Erwerbvon Eigentum an Prüfungsgesellschaften durch berufsfremde Gesellschafter zu liberalisieren, kann nach Meinung des IDW mögliche Nachteile bezüglich der Prüfungsqualität, insbesondere eine Beeinträchtigung der Unabhängigkeit, mit sich bringen. Das IDW teilt die Schlussfolgerung des Konsultationspapiers, dass diese Nachteile vermeintliche Vorteile überwiegen. Nach Einschätzung des IDW stellen mangelnde finanzielle Mittel keine wesentliche Markteintrittsbarriere in Bezug auf diePrüfung börsennotierter Kapitalgesellschaften dar.

Außerdem hat das IDW am 15.1.2010 zu einem Konsultationspapier des International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) Auditing Complex Financial Instruments Stellung genommen. Das IDW unterstützt das Vorhaben des IAASB, die derzeitige Verlautbarung zu überarbeiten, merkt aber zugleich an, dass der Anwendungsbereich der neuen Verlautbarung nicht auf komplexe Finanzinstrumente beschränkt werden sollte. Die Konsultationspapiere und die IDW-Stellungnahmen sind hier abrufbar.

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