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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
18.03.2016
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
EFRAG: Stellungnahme zur geplanten Aktualisierung des Rahmenkonzepts

-tb- Am 28.5.2015 hatte der International Accounting Standards Board (IASB) den Vorschlag ED/2015/3 für eine überarbeitete Version des Rahmenkonzepts zu den International Financial Reporting Standards (IFRS) veröffentlicht (http://www.ifrs.org/Current-Projects/IASB-Projects/Conceptual-Framework/Pages/Conceptual-Framework-Exposure-Draft-and-Comment-letters.aspx). Mit der überarbeiteten Version des Rahmenwerks soll eine vollständigere und klarere Darstellung der grundlegenden Konzepte der IFRS-basierten Rechnungslegung und damit eine insgesamt verbesserte finanzielle Berichterstattung erreicht werden. Diesbezüglich veröffentlichte die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) ihre Stellungnahme gegenüber dem IASB am 23.12.2015, in der sie festhält, dass die Vorschläge des IASB zwar zur Lösung einiger gegenwärtiger Probleme beitragen würden, längst jedoch nicht alle problematischen Bereiche ausreichend adressierten (http://www.efrag.org/Front/n1-1628/EFRAG-s-comment-letters-in-response-to-the-IASB-Exposure-Drafts-on-the-Conceptual-Framework-for-Financial-Reporting.aspx). Im Nachgang veröffentlichte die EFRAG noch eine Zusammenfassung der Kommentare, die sie zu ihrem ursprünglichen Stellungnahmeentwurf erhalten hatte. Aus dem Dokument, das auf der Internetseite der EFRAG zur Verfügung steht (http://www.efrag.org/Front/n1-1657/Feedback-Statement-on-EFRAG-Draft-Comment-Letter-in-response-to-ED-2015-3-Conceptual-Framework-for-Financial-Reporting.aspx), geht auch hervor, wie diese Kommentare für die Ausarbeitung der endgültigen Stellungnahme berücksichtigt wurden.

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