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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
21.03.2014
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
WPK: Stellungnahme zur Verordnung zur Änderung der Finanzanlagenvermittlungsverordnung

Die WPK hat mit Schreiben vom 13.2.2014 gegenüber dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zur Verordnung zur Änderung der Finanzanlagenvermittlungsverordnung Stellung genommen. In ihrer Stellungnahme begrüßt die WPK die Ausweitung des Anwendungsbereichs der bestehenden FinVermV um Honorar-Finanzberater. Die beabsichtigten Änderungen des § 24 Abs. 1 FinHonV-E zur Prüfung bei Strukturvertrieben werden hingegen als ergänzungsbedürftig kritisiert. So bleibt aus Sicht der WPK insbes. offen, ob sich jeder einzelne einer Vertriebsgesellschaft angeschlossene Gewerbetreibende der Prüfung nach § 24 FinHonV-E zu unterziehen hat, wie über die Nichtdurchführung einer Prüfung eines Gewerbetreibenden zu berichten wäre, und in welchem Umfang Stichprobenverfahren bei der Prüfung eines einzelnen Gewerbetreibenden zulässig sind. Es werde auch nicht zwischen solchen Gewerbetreibenden, die nur für einen Strukturvertrieb tätig sind, und solchen mit zusätzlichem Geschäft unterschieden. Zudem regt die WPK mit Blick auf den Verbraucherschutz auf dem grauen Kapitalmarkt an, die mit dem Inkrafttreten des § 24 FinVermV für Finanzanlagenvermittler zum 1.1.2013 vorgenommene Erweiterung des Kreises der geeigneten Prüfer um weitere öffentlich bestellte oder zugelassene Personen zu überdenken. So seien Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer aufgrund ihrer Ausbildung, ihrer Erfahrung und ihrer gesetzlichen Befugnis zur Durchprüfung von Abschlussprüfungen zur Durchführung von Prüfungen nach § 24 FinHonV-E prädestiniert und unterlägen überdies einem strengen berufsrechtlichen Anforderungskatalog hinsichtlich Unbefangenheit, Unparteilichkeit und beruflicher Sorgfaltspflichten. Anderen Berufsgruppen dürften im Regelfall entsprechende Prüfungskenntnisse fehlen und sie müssten ein weniger strenges Berufsrecht mit Blick auf Prüfungen gegen sich gelten lassen. Der Text der gesamten Stellungnahme ist auf der WPK-Homepage abrufbar.
(www.wpk.de)

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