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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
03.06.2015
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
IDW: Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Abschlussprüfungsreformgesetze (AReG)

In unserer Stellungnahme hebt das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hervor, dass es die Ausübung der Wahlrechte zur externen Rotation und zur Erlaubnis von Steuerberatungs- und Bewertungsleistungen für besonders wichtig erachtet. Auch das Ziel einer 1:1-Umsetzung europarechtlicher Vorgaben begrüßt das IDW.

Möglichkeiten zur Verbesserung des AReG sieht es bei der Berichterstattung des Abschlussprüfers: Das im AReG vorgeschlagene Berichtsmodell aus Prüfungsbericht und Bestätigungsvermerk ist nach Ansicht des IDW noch nicht konsistent und sollte adressatenorientierter fortentwickelt werden. Einen einheitlichen Bestätigungsvermerk lehnt es ab, Informationen über bedeutsame Prüfungsschwerpunkte sollten bei der Prüfung von Unternehmen, die nicht im öffentlichen Interesse stehen, im Prüfungsbericht gegeben werden.

Ebenfalls kritisch sieht das IDW die sehr weite Berichtspflicht des Prüfungsausschusses an die Prüferaufsicht. Diese sei "Zündstoff" im Zusammenspiel mit den im Referentenentwurf eines APAReG vorgesehenen Sanktionsmöglichkeiten gegen Aufsichtsräte. Schließlich regt das IDW eine Ergänzung des § 256 AktG an, um sicherzustellen, dass Verstöße etwa gegen das Verbot von Beratungsleistungen nicht zur Nichtigkeit des Jahresabschlusses führen. Das IDW-Schreiben vom 2.6.2015 an das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz ist auf der IDW-Homepage abrufbar.

(IDW Aktuell vom 3.6.2015)

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