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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
07.06.2016
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
IDW: Stellungnahme zum Referentenentwurf der APAS-Gebührenverordnung

Das IDW hat sich zum Referentenentwurf einer Verordnung zur Einführung einer Verordnung über Gebühren der Abschlussprüferaufsichtsstelle beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (APASGebV) und zur Änderung der Wirtschaftsprüferprüfungsverordnung (WiPrPrüfV) geäußert. Im Hinblick auf die APASGebV weist es darauf hin, dass eine solche Gebührenverordnung eine verursachungsgerechte Kostenbelastung enthalten muss und keine Verzerrung des Wettbewerbs enthalten darf. Dabei sei die Kostentragfähigkeit der betroffenen WP-Praxen ebenso zu berücksichtigen wie der Aufwand der APAS aus den Inspektionen bei den Praxen. Das IDW begrüßt v. a., dass die Gebühren der APASGebV regelmäßig, in den ersten Jahren der APAS-Tätigkeit auch ggf. nach ein bis zwei Jahren, überprüft werden sollen. Dabei regt es zudem an, vor der endgültigen Verabschiedung der APASGebV eine Simulation der Kostenentwicklung für kleine, mittelgroße und große WP-Praxen durchzuführen, um die Erreichung des Ziels sicherzustellen, keine Mehrbelastung für die Wirtschaftsprüfer und Prüfungsgesellschaften entstehen zu lassen. Vor diesem Hintergrund gibt das IDW in seinem Schreiben Anregungen zur Überarbeitung der Höhe und Begründung der einzelnen Gebühren. Das IDW-Schreiben vom 7.6.2016 ist auf der IDW-Homepage abrufbar.

(IDW Aktuell vom 7.6.2016)

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