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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
26.03.2010
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
WPK: Stellungnahme zum RefE für ein Gesetz zur Stärkung des Schutzes von Vertrauensverhältnissen zu Rechtsanwälten im Strafprozessrecht

Die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) fordert, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer in das geplante Gesetz zur Stärkung des Schutzes von Vertrauensverhältnissen zu Rechtsanwälten im Strafprozessrecht einzubeziehen. Der Gesetzentwurf in seiner jetzigen Form sieht nur vor, Rechtsanwälte mit den bislang in § 160a Abs. 1 Strafprozessordnung geschützten Berufsgruppen der Strafverteidiger, Geistlichen und Abgeordneten gleichzustellen.

Nach Ansicht der WPK erlangen Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer in vielen Bereichen Kenntnis von sensiblen Informationen. Zum Schutz der Mandanten verpflichte das Gesetz auch den Prüferberuf zur Verschwiegenheit. Es sei kein sachlicher Grund erkennbar, hier mit zweierlei Maß zu messen; eine Zweiklassengesellschaft beim Vertraulichkeitsschutz dürfe es nicht geben.
 
Eine entsprechende Forderung hat die WPK im laufenden Gesetzgebungsverfahren erhoben. Die Stellungnahme gegenüber dem Bundesministerium der Justiz vom 15.3.2010 ist hier veröffentlicht.
(PM WPK vom 17.3.2010)

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