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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
07.09.2015
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
WPK: Stellungnahme zum IESBA Code of Ethics – Reaktion des Berufsangehörigen auf (vermutete) Gesetzesverstöße

Das International Ethics Standards Board of Accountants (IESBA) plant Änderungen des Code of Ethics zur Reaktion des Berufsangehörigen auf (vermutete) Gesetzesverstöße (Responding to Non-Compliance with Laws and Regulations). Die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) hat dazu mit Schreiben vom 4.9.2015 Stellung genommen. Die WPK spricht sich gegen eine IESBA-Regelung zur Meldung von Gesetzesverstößen an eine externe Behörde aus. Diese komplexe Materie solle allein vom Gesetzgeber der jeweiligen Rechtsordnung geregelt werden, um die für den Berufsstand erforderliche Rechtssicherheit zu gewährleisten. Zudem seien die Änderungen einerseits sehr stark detailliert, andererseits z. T. unbestimmt. Wichtige grenzüberschreitende Konstellationen seien gar nicht geregelt. Vor diesem Hintergrund sind aus Sicht der WPK weder Rechtssicherheit noch Anwenderfreundlichkeit für den Berufsstand hinreichend gegeben. Im Übrigen hinterfragt die WPK vorgesehene Dokumentationspflichten und zeigt in diesem Zusammenhang Haftungs- und Reputationsrisiken für den Berufsstand auf. Die Stellungnahme ist auf der WPK-Homepage abrufbar.

(Neu auf WPK.de vom 4.9.2015)

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