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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
24.08.2017
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
DRSC: Stellungnahme zum IASB ED/2017/4

Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) hat am 21.8.2017 seine Stellungnahme zum ED/2017/4 „Proceeds before Intended Use (Änderung von IAS 16)“ an den IASB übermittelt. Eine wortgleiche Stellungnahme wurde auch an die EFRAG übermittelt. Darin äußert das DRSC, dass der IFRS-FA bezüglich des Vorschlags, die Verrechnungsmöglichkeit von Erlösen mit Kosten während der Testphase zu streichen, unentschieden ist. Dieser Vorschlag erscheint als eine Lösung nur für spezifische Branchen, was eine grundsätzliche Streichung nicht rechtfertigen würde. Gleichwohl müssten im Falle einer Beibehaltung der Verrechnungsmöglichkeit Details klargestellt werden.

(www.drsc.de)

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