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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
16.10.2015
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
DRSC : Stellungnahme zum IASB ED/2015/5

Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) hat am 13.10.2015 seine Stellungnahme an den International Accounting Standasrds Board (IASB) zum ED/2015/5 zur Neubewertung bei einer Planänderung, -kürzung oder -erfüllung / Verfügbarkeit der Erstattung eines Überschusses eines leistungsorientierten Plans (Änderung an IAS 19 und IFRIC 14) abgegeben.
Zugleich wurde auch eine Stellungnahme des DRSC an die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) übermittelt. (Stellungnahme an IASB/an EFRAG)

(www.drsc.de)

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