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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
25.11.2014
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
DRSC: Stellungnahme zum IASB ED/2014/3

Der IFRS Fachausschuss des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) hat seine Stellungnahme zum Exposure Draft ED/2014/3 „Recognition of Deferred Tax Assets for Unrealised Losses – Proposed amendments to IAS 12“ verabschiedet. Die Stellungnahme an IASB und EFRAG ist unter www.drsc.de abrufbar. Im Allgemeinen begrüßt der IFRS-FA die Aufnahme zusätzlicher Leitlinien in den IAS 12, da die adressierten Themen in der Anwendungspraxis häufig unterschiedlich gehandhabt werden. Allerdings sind die vorgeschlagenen Regelungen sehr stark an IAS 39 orientiert. Der IFRS-FA sieht dies kritisch und schlägt vor, die Formulierungen mit dem Ziel anzupassen, dass der geänderte Standard gleichermaßen auf IAS 39 und IFRS 9 Bezug nimmt.

(www.drsc.de)

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