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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
30.04.2014
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
IDW: Stellungnahme zum Entwurf eines BaFin-Rundschreibens zu Delta-Faktoren

Der Entwurf befasst sich mit dem Genehmigungsverfahren bei Verwendung selbst berechneter Delta-Faktoren bei der Ermittlung der Eigenmittelanforderungen im Standardansatz Marktrisiko. Mit Anwendung der VO (EU) Nr. 575/2013 [CRR] zum 1.1.2014 benötigen Institute eine aufsichtliche Genehmigung für die eigene Berechnung des Delta- Faktors für Optionen und Optionsscheine (Aktieninstrumente und Schuldtitel, Fremdwährungen inkl. Gold, Rohwaren). Sofern ein Institut über eine derartigeGenehmigungverfügt (vgl. Übergangsregelung in § 38 Abs. 2 SolvV), können die Delta-Faktoren auch zur Berechnung des Risikooptionswerts nach der Standardmethode für das Gegenparteiausfallrisiko gem. Art. 282 Abs. 6 S. 1 CRR verwendet werden. Die Regelung des Genehmigungsverfahrens soll mittels des zur Konsultation stehenden BaFin-Rundschreibens erfolgen. Der Entwurf eines BaFin-Rundschreibens zum Genehmigungsverfahren bei Verwendung selbst berechneter Delta-Faktoren und das Schreiben des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) vom 24.4.2014 an die BaFin sind auf der IDW-Homepage abrufbar.
(www.idw.de)

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