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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
31.10.2013
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
IDW: Stellungnahme zum Entwurf einer Verordnung zur Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes auf Betriebsstätten nach § 1 Abs. 5 des AStG (BsGaV)

Der Entwurf der Betriebsstättengewinnaufteilungsverordnung muss aus Sicht des IDW umfassend überarbeitet werden: In vielen Bereichen sei der BsGaV-E nicht von der Ermächtigungsgrundlage des § 1 Abs. 6 AStG gedeckt. Er sorge auch nicht für die beabsichtigte Konkretisierung des § 1 Abs. 5 AStG, da er zahlreiche unbestimmte Rechtsbegriffe enthalte. Zudem sei die Umsetzung des OECD Betriebsstättenberichts 2010 in innerstaatliches Recht, der seinerseits auf den international entwickelten Grundsätzen zur Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes auf die grenzüberschreitende Aufteilung der Einkünfte zwischen einer Betriebsstätte und dem Unternehmen beruhe (Authorised OECD Approach – AOA), vielfach nicht gelungen. Das IDW warnt vor Anwendungsproblemen in der Praxis. Das Schreiben des IDW vom 17.10.2013 an das BMF ist auf der IDW-Homepage abrufbar.
(www.idw.de)

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