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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
25.06.2014
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
EFRAG: Stellungnahme zum Entwurf der Übernahmeempfehlung der Anpassungen an IAS 16 und IAS 38

-tb- Am 12.5.2014 hatte der International Accounting Standards Board (IASB) Anpassungen an IAS 16 „Sachanlagen“ und IAS 38 „Immaterielle Vermögenswerte“ herausgegeben, um mögliche Unklarheiten hinsichtlich der zugelassenen Abschreibungsmethoden zu beseitigen (http://www.ifrs.org/Current-Projects/IASB-Projects/Depreciation-and-Amortisation/Project-News/Pages/Project-update-May-2014.aspx). Im Rahmen des Übernahmeprozesses der Anpassungen in europäisches Recht veröffentlichte die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) einen ersten Entwurf ihrer Übernahmeempfehlung, wozu sie nun zur öffentlichen Stellungnahme aufruft (http://www.efrag.org/Front/n1-1332/EFRAG-requests-comments-on-its-draft-endorsement-advice-and-effects-study-report-on-Clarification-of-Acceptable-Methods-of-Depreciation-and-Amortisation---Amendments-to-IAS-16-and-IAS-38-.aspx). Stellungnahmen können bis zum 17.7.2014 eingereicht werden.

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