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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
28.08.2014
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
IDW: Stellungnahme zum EU-Richtlinienvorschlag zur Einbeziehung der Aktionäre in Entscheidungen

Das IDW lehnt eine Verlagerung von Kompetenzen des Aufsichtsrats auf die Hauptversammlung ab. Die Absicht, das Umfeld für Aktionäre attraktiver zu gestalten und die Stimmrechtsausübung zu verbessern, wie der Vorschlag vorsieht, wird unterstützt. Aber das IDW befürwortet stärkere Befugnisse des Aufsichtsrats. Erläutert wird dies in einem Schreiben an das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV); es befasst sich mit dem Vorschlag der EU-Kommission für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2007/36/EG im Hinblick auf die Förderung der langfristigen Einbeziehung der Aktionäre sowie der Richtlinie 2013/34/EU in Bezug auf bestimmte Elemente der Erklärung zur Unternehmensführung. Das IDW Schreiben vom 22.8.2014 an das BMJV zur Einbeziehung der Aktionäre ist auf der IDW-Homepage abrufbar.

(www.idw.de)

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