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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
29.02.2016
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
DRSC: Stellungnahme zu vorläufiger IFRS IC-Entscheidung betreffend IFRIC 12

Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) hat am 25.2.2016 eine Stellungnahme an das IFRS IC adressiert. Darin kommentiert es eine vorläufige Entscheidung in der IFRS IC-Sitzung im Januar 2016 zu einem IFRIC 12-Sachverhalt. Es begrüßt die Entscheidung, insbes. aufgrund der Berücksichtigung zahlreicher Besonderheiten unter IFRIC 12. Die Kommentierung des DRSC  - so schreibt es in seiner diesbezüglichen Meldung - sei  von weitergehender Bedeutung, da es selbst im August 2015 eine separate, ähnlich gelagerte Eingabe („submission“) betreffend IFRIC 12-Themen beim IFRS IC eingereicht hätte. Diese DRSC-Eingabe werde in naher Zukunft vom IFRS IC behandelt; die kürzlich getroffene vorläufige IFRS IC-Entscheidung habe allerdings Ausstrahlungswirkung auf die Beantwortung der Eingabe des DRSC.

Ferner werde eine endgültige Entscheidung des IFRS IC zu diversen IFRS 5-Sachverhalten kommentiert. Hierbei weist das DRSC wiederholt auf die Notwendigkeit eines IASB-Projekts zur umfassenden Überarbeitung von IFRS 5 hin.

(www.drsc.de)

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